Förderung des Coachings
(Bewerber- oder Gründer-Coaching)
durch Aktivierungs- und Vermittlungs-
gutschein (AVGS)

Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie bei Ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter die Förderung durch ein Coaching beantragen (§ 45 SGB III).
Sie bekommen dann den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS), mit dem Sie bei mir ein entsprechendes Coaching erhalten, das für Sie völlig kostenfrei ist.

Diese Förderung erhalten Sie

  • entweder für die Unterstützung beim Finden eines neuen Arbeitsplatzes:

Bewerbercoaching


  • oder für die Unterstützung beim Aufnehmen einer selbständigen Tätigkeit:

Gründercoaching


Ob Sie einen Rechtsanspruch auf den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger (MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und von Wikipedia nachlesen.

Viel Erfolg! – und vielleicht sehen wir uns schon bald zum Start Ihres Coachings.